Abgasuntersuchung, Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU). Seit dem 01. Januar 2010 ist die bisherige, eigenständige Abgasuntersuchung (AU) - ehemals ASU, vollständiger Bestandteil der HU in Form einer Teilprüfung auf Umweltverträglichkeit. Die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen entfällt seitdem also komplett.
siehe auch Hauptuntersuchung nach §29 StVZO (TÜV-Untersuchung / TÜV-Abnahme). Wegfall der Rückdatierung: Die Laufzeit der TÜV-Plakette beträgt immer 24 Monate ab Termin der HU bis Ende des 24. Monats.
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